Bootshausordnung

KSV 1928 Flöha e.V.

1. Bootshausgelände

Zum Bootshausgelände gehören der eingezäunte Teil, sowie der freie Rasenplatz (Fußballplatz) und der Campingplatz zwischen den Baumreihen bis zum Hochwasserschutzdamm. Dieser Bereich darf nur von berechtigten Personen mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

Der Zutritt zum Bootshaus erfolgt nicht über die Terrasse, dieser Zugang ist für Gäste der Gaststätte und des Campingplatzes reserviert.

2. Allgemeine Verhaltensweisen

Der Aufenthalt im Bootshaus ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Gäste sind in Begleitung von Mitgliedern zum kurzzeitigen Betreten des Bootshauses berechtigt, Ausnahme sind Besucher der Vereinsgaststätte während der Öffnungszeiten bzw. angemeldete Campinggäste in den dafür vorgesehenen Bereichen.

Im Bootshaus ist den Anweisungen des Vorstandes, der Trainer und Übungsleiter und diesen gleichgestellte Mitglieder Folge zu leisten.

Rauchen ist im Bootshausgelände verboten, Ausnahme: zur Gaststätte gehörender Teil der Terrasse, während der Öffnungszeiten der Gaststätte. Übermäßiger Lärm innerhalb des Zaunes ist zum Schutz der Nachbarn zu vermeiden. Feierlichkeiten mit Musik sind deshalb nur auf dem Campingplatz oder auf der Terrasse gestattet- Ausnahme: Veranstaltungen des Vereins.

Alkoholgenuss ist nur in den Bereichen der Vereinsgaststätte während der Öffnungszeiten bzw. nach 19 Uhr im Vereinszimmer oder im eingezäunten Außenbereich gestattet. Ausnahme: vereinseigene Veranstaltungen.

Private Aushänge sind nur nach Abstimmung mit dem Vorstand gestattet.

Jedes Mitglied hat sich ordentlich und gesittet zu verhalten.

Die Einrichtung und das Inventar sind so zu behandeln, dass Beschädigungen ausgeschlossen sind. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung von Vereinseigentum haftet der Verursacher.

Die Nutzung des vereinseigenen Fahrzeuges ist nur mit Zustimmung des Vorstandes gestattet. Alle Fahrten sind ins Fahrtenbuch einzutragen.

3. Parken

Private Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz vor dem Tor zum Gelände zu parken. Ist dieser belegt, bitte entlang der Feldstraße entsprechend der Verkehrsregeln und unter freilassen von Zufahrten parken.

Fahrräder sind im Fahrradständer abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern.

4. Ordnung und Sicherheit

Anfallender Müll ist sortiert in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Nasse Sportsachen werden nicht im Bootshaus getrocknet. Zubehör wie Schwimmwesten und Spritzdecken werden im Trockenraum bzw. im kleinen Bootshaus zum Trocknen aufgehängt.

Beim Umgang mit brennbaren Materialien und offenem Feuer sind Sicherheitsvorschriften strengsten einzuhalten.

Für privates Eigentum übernimmt der Verein bei Beschädigung oder Verlust keine Haftung.

5. Verlassen des Bootshauses

Beim Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass das Licht ausgeschalten, die Heizkörper auf Frostschutzstellung (Stern) gedreht und Fenster und Türen geschlossen werden.

Die Umkleideräume sind nach dem Training besenrein zu verlassen. Verantwortlich für die Durchsetzung sind die Trainingsgruppenleiter bzw. bei Einzeltraining die entsprechenden Nutzer.

Ebenso sind nach Einlegen des letzten Bootes alle Bootshäuser und das Tor zum Steg zu verschließen.

Nur Schlüsselberechtigte Mitglieder sind zum Öffnen und Schließen des Bootshauses berechtigt und gleichzeitig verantwortlich für einen ordnungsgemäßen Verschluss des Bootshauses nach Trainingsende. In der Campingsaison (April- Oktober) ist das Gartentor am Weg offen zu lassen.

Kinder und Jugendliche haben das Bootshaus bis 20 Uhr zu verlassen. Das letzte erwachsenen Mitglied ist weisungsberechtigt und Verantwortlich für die Sicherheit des Bootshauses.

Ein Übernachten im Bootshaus/ Außengelände ist nur mit Genehmigung des Vorstandes gestattet.

6. Verhalten beim Training

Trainingsgeräte, sowie Boote und Paddel sind pfleglichst und entsprechend des für sie vorgesehenen Gebrauchs zu benutzen. Beschädigungen oder Defekte sind den Verantwortlichen unverzüglich zu melden. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung von Vereinseigentum haftet der Verursacher.

Aus Sicherheitsgründen ist ein Alleintraining zu vermeiden und für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Sorgeberechtigten gestattet.

6.1. Verhalten im Kraftraum

Der Kraftraum ist nur in festen Schuhen und mit geeigneter Kleidung zu benutzen. Gewichte sind nach dem Training zurückzubauen. Hanteln und Hantelscheiben sind aufzuräumen. Geräte zu säubern und zu desinfizieren.

Zu Trainingsgruppenzeiten ist ein individuelles Training nur nach Absprache mit den Trainingsgruppenleitern möglich.

6.2. Verhalten beim Bootstraining

Der Fluss ist zwischen Wehr und Bacheinlauf, ca. 750m stromauf ab dem Wehr, befahrbar. Um Bootsbeschädigungen zu vermeiden ist ein weiteres Fahren stromaufwärts untersagt.

Vor dem Wehr ist in ausreichendem Abstand zu wenden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht eines volljährigen Trainers auf dem Wasser aufhalten. Kinder bis zum Ende des 12. Lebensjahr unterliegen der Schwimmwestenpflicht.

Bei Sturm oder Hochwasser ist den Anweisungen des Vorstandes und der Trainer Folge zu leisten.

Bei Temperaturen im Wasser von unter 8°C und in Summe von Luft und Wasser unter 20°C ist es für alle Pflicht eine Schwimmweste zu tragen.

Nach Trainingsende sind alle Sportmittel ins Bootshaus getrocknet und gereinigt zurückzuräumen. Verantwortlich sind die Trainingsgruppenleiter.

Die Bootshausordnung ist ab den 20.06.2022 gültig.

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