Beitragsordnung

Kanusportverein 1928 Flöha e.V.

Auf der Grundlage von § 5 unserer Vereinssatzung hat der Vorstand nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

§1 Mitglieder und Beiträge

Beitragsklassen Ordentliche Mitglieder Monatlicher BeitragJährlicher Beitrag  
ASchüler D/ C/ B (bis 12 Jahre)7,00 €84,00 €
BSchüler A- Junioren (bis 18 Jahre)9,00 €108,00 €
CAktive über 18 Jahren10,00 €120,00 €
DAktive Trainer/ Kampfrichter6,00 €72,00 €
Beitragsklassen außerordentliche Mitglieder   
EPassive Mitglieder/ Freizeitsportler7,00 €84,00 €
FFördermitglieder/ Sponsoren 45,00 €
GEhrenmitglieder  
    

Familienbeiträge gelten ab dem 2. Vereinsmitglied, der Beitrag wird, ausgehend vom höchsten Beitragszahler, um 20% für das 2. und jedes weitere Mitglied ermäßigt.

§2 Aufnahmegebühr

Für die Aufnahme in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € zu entrichten. Diese wird mit dem ersten Beitrag eingezogen oder in Rechnung gestellt.

§3 Art der Zahlung

Der Mitgliedsbeitrag ist wie folgt zu entrichten:

  • Ausschließlich im Lastschriftverfahren zum 28.02. für das entsprechende Mitgliedsjahr, (in Ausnahmefällen auch auf Rechnung)
  • Immer für das ganze Jahr. In besonderen Fällen auch halbjährlich auf Anfrage.
  • Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind, werden diese bis zum Jahresende einmalig in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen.
  • Bei durch das Mitglied verschuldete Rücklastschriften wird die dafür zu entrichtende Gebühr auf den Beitrag aufsummiert

§4 Paddelleihgebühr

Für die leihweise Nutzung von vereinseigenen Wring-(Löffel-) Paddeln wird eine jährliche Nutzungsgebühr von 20,00 € erhoben. Der Betrag wird zum 31.03. des entsprechenden Jahres per Lastschrift, in Ausnahmefällen per Rechnung eingezogen. Bei anteiliger Nutzung wird eine Rechnung zum Jahresende gestellt.

§5 Bootsliegegebühr

Für einen Bootsliegeplatz ist eine Liegegebühr von 5,00 € / Monat zu entrichten. Der Betrag wird zum 31.03. des entsprechenden Jahres per Lastschrift, in Ausnahmefällen per Rechnung eingezogen. Bei anteiliger Nutzung wird eine Rechnung zum Jahresende gestellt.

Freie Bootsliegeplätze werden vom Vorstand vergeben. Der Vorstand kann die Nutzung des Liegeplatzes zu Ende des Beitragszeitraumes widerrufen. Ein genereller Anspruch auf einen Liegeplatz besteht nicht.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Beitragsordnung gilt die bisherige in der Satzung und der alten Beitragsordnung festgelegte Verfahrensweise.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 03.04.2022

Gültig ab: 01.01.2023

Das Dokument finden Sie hier zum Download.