Arbeitstundenordnung

Kanusportverein 1928 Flöha e.V.

1.Präambel            

Zur Werterhaltung unseres Vereinseigentums und des Bootshauses, sowie zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes ist jedes Mitglied verpflichtet Arbeitsstunden abzuleisten.

2. Gültigkeit für:

Alle Mitglieder ab 14 Jahre (Stichtag ist das Kalenderjahr)

Neue Mitglieder leisten anteilig, je nach Beginn der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, Arbeitsstunden

Der Vorstand kann in begründeten Fällen Stunden erlassen

3. Höhe der Arbeitsstunden

3.1.       Je Kalenderjahr sind 5 Arbeitsstunden von jedem Mitglied zu erbringen.

3.2.       1 Zeitstunde= 1 Arbeitsstunde

3.3.       Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 20,- €/ Stunde für Mitglieder ab dem

              16. Lebensjahr berechnet. Diese werden mit der nächsten Beitragsrechnung fällig.

              Für 14- 15-jährige Mitglieder behält sich der Verein ausgleichende Maßnahmen bei Nichterfüllung vor.

3.4.       Jedes Mitglied ist für die Erfassung der Arbeitsstunden selbst verantwortlich.

4. Tätigkeiten

4.1.       Teilnahme an Arbeitseinsätzen

4.2.       Hilfe bei Absicherung des Campingbetriebes und bei Veranstaltungen von Schulklassen und anderen Gruppen auf dem Vereinsgelände (z.B. Auf- und Abbau von Festzeltgarnituren)

5. Befreit sind:

  • Mitglieder über 70 Jahre
  • Ehrenmitglieder
  • Schwangere und im ersten Jahr nach der Geburt
  • Kadersportler ab C-Kaderstatus

6. Gültigkeit

Diese Ordnung wird ab 01.01.2023 gültig.

                                                                                                                 Der Vorstand

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